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Nebentätigkeit beim AG durchsetzen
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<blockquote data-quote="Gast4188" data-source="post: 135489"><p>Was der Arbeitnehmer nach der Arbeit in der Freizeit macht, geht den Arbeitgeber nichts an.</p><p>Allerdings lässt das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) eine Nebentätigkeit wohl nur für Teilzeitangestellte zu.</p><p>Außerdem darf kein Nebenjob zum Nachteil des Hauptarbeitgebers ausgeübt werden und folglich ist die Ausübung von Tätigkeiten untersagt, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.</p><p>In besonderen Fällen z.B. Konkurrenz kann der AG einen derartigen Nebenjob nicht nur untersagen sondern dem Arbeitnehmer auch kündigen. Also, in der selben Branche und Region - das geht gar nicht.</p><p></p><p>Kurz und gut, du befindest dich rechtlich auf sehr dünnem Eis. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite16" alt=":mad:" title="Sauer :mad:" loading="lazy" data-shortname=":mad:" /> Ich persönlich würde darüber hinaus sehr vorsichtig mit solchen Informationen gegenüber meinem AG sein. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, ein solches Ansinnen an meinen AG heranzutragen. Trenne die Dinge sorgfältig, dann brauchst du deinen AG nicht einmal zu fragen. Übrigens sind solche Klauseln, nach denen man fragen muss, auch wenn sie im Arbeitsvertrag stehen, unwirksam weil das gegen das Recht der freien Berufsausübung verstößt</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast4188, post: 135489"] Was der Arbeitnehmer nach der Arbeit in der Freizeit macht, geht den Arbeitgeber nichts an. Allerdings lässt das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) eine Nebentätigkeit wohl nur für Teilzeitangestellte zu. Außerdem darf kein Nebenjob zum Nachteil des Hauptarbeitgebers ausgeübt werden und folglich ist die Ausübung von Tätigkeiten untersagt, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. In besonderen Fällen z.B. Konkurrenz kann der AG einen derartigen Nebenjob nicht nur untersagen sondern dem Arbeitnehmer auch kündigen. Also, in der selben Branche und Region - das geht gar nicht. Kurz und gut, du befindest dich rechtlich auf sehr dünnem Eis. :mad: Ich persönlich würde darüber hinaus sehr vorsichtig mit solchen Informationen gegenüber meinem AG sein. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, ein solches Ansinnen an meinen AG heranzutragen. Trenne die Dinge sorgfältig, dann brauchst du deinen AG nicht einmal zu fragen. Übrigens sind solche Klauseln, nach denen man fragen muss, auch wenn sie im Arbeitsvertrag stehen, unwirksam weil das gegen das Recht der freien Berufsausübung verstößt [/QUOTE]
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